Berlin, 15. Februar 2024. „Die Novellierung des Haushaltsgesetzes des Bundes mit der Regelung zur Anwendung des Besserstellungsverbotes scheint ein wichtiges Hindernis für eine erfolgreiche Arbeit unserer wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen aus dem Weg zu räumen“, zeigt sich Prof. Dr. Martin Bastian, Präsident der Zuse-Gemeinschaft, über das jetzt vom Bundestag verabschiedete Gesetz vorsichtig optimistisch. Künftig soll es den Instituten der Zuse-Gemeinschaft wieder möglich sein, eine höhere Entlohnung – und damit wettbewerbsfähige Vergütungen – an wissenschaftliche Spitzenkräfte zu zahlen, wenn die das Niveau des TVöD übersteigenden Vergütungsanteile aus Industrieerträgen stammten. Es fehle naturgemäß zwar noch an praktischen Erfahrungen mit der Anwendung der erst frisch verabschiedeten Regelung, doch könne man schon jetzt von einer „deutlichen Erleichterung“ und „Klarheit“ für die Institute sprechen. Das sei erfreulich und zugleich mindestens ein Teilerfolg für die Belebung des Innovationsgeschehens in Deutschland.

Bastian blickt zurück auf die Gespräche und Anhörungen und erinnert an den konstruktiven Geist und das hohe Problembewusstsein: „Die jetzt erzielte Regelung wäre nicht ohne die breite und parteiübergreifende Unterstützung aus der Bundes- und Landespolitik möglich gewesen, die wir in den zurückliegenden Monaten erfahren durften. Dafür danken wir SPD, FDP, Bündnis 90 / Die Grünen sowie der Union.“

Sollte die getroffene Regelung jedoch ihren Zweck verfehlen, müsse unverzüglich nachjustiert werden, mahnt der Wissenschaftler mit Blick auf drohende Folgen: „Der Mittelstand, für den viele unserer Institute seit Jahrzehnten unverzichtbare F&E-Partner sind, kann international nur dann konkurrenz- und wettbewerbsfähig sein, wenn er innovative und zukunftsorientierte Produkte, Dienstleistungen und Lösungen höchster Qualität anbietet. Dazu braucht es die innovations- und transferorientierte Forschung der Institute der Zuse-Gemeinschaft. Sie sind als ‚dritte Säule‘ der Wissenschaftslandschaft in Deutschland unverzichtbar!“

Die Offenheit und das konstruktive Miteinander versteht Bastian auch als wichtigen Impuls, jetzt gemeinsam mit Mut und Entschlossenheit weitere Hemmnisse und Hürden im Innovationssystem abzubauen und so dem Innovationsgeschehen neuen Schwung zu geben: „Deutschland verzeichnet seit Jahren eine rückläufige Innovationsquote. Eine ganze Reihe an Hürden sind noch zu beseitigen, etwa die lähmende Bürokratie. Die anstehenden Transformationsprozesse – beispielsweise in den Bereichen Wirtschaft, Energie, Infrastruktur, Gesundheit und Ernährung –sind aber ohne innovative, technische Produkte, Dienstleistungen und Lösungen kaum realisierbar. Da müssen wir jetzt dringend ran! Die Zuse-Gemeinschaft steht hier als Partner der Politik bereit, mit konstruktiven Lösungen beizutragen.“

Zum Hintergrund: Die seit 2021 praktizierte, deutlich engere Auslegung des Besserstellungsverbots stellte unter anderem die Institute der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V. (Zuse-Gemeinschaft) vor besondere Herausforderungen: Es wurde ihnen deutlich erschwert, ihrem wissenschaftlichen Spitzenpersonal marktübliche, konkurrenzfähige Gehälter zu zahlen, ohne auf Forschungsmittel des Bundes verzichten zu müssen. Doch mit der Novellierung des Haushaltsgesetzes des Bundes scheint eine Lösung gefunden.

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